{"id":550,"date":"2018-10-11T22:22:42","date_gmt":"2018-10-11T20:22:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.menbaa.de\/home\/?page_id=550"},"modified":"2018-10-11T22:26:06","modified_gmt":"2018-10-11T20:26:06","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.menbaa.de\/home\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingung<\/strong><br \/>\nvon menbaa Automobiltechnik GmbH<\/p>\n<p><em>Stand: 01.06.2018<\/em><\/p>\n<p><strong>1. Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n<p>Soweit nicht anders ausdr\u00fccklich vereinbart, gelten die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Gesch\u00e4ftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des \u00a7 14 BGB, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen (nachfolgend \u201eKunden\u201c genannt). Sie gelten ausschlie\u00dflich. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn die Verwenderin diesen nicht ausdr\u00fccklich widerspricht, es sei denn, dass diesen Bedingungen ausdr\u00fccklich in Textform zugestimmt wird. Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden.<\/p>\n<p><strong>2. Angebot und Vertragsabschluss<\/strong><\/p>\n<p>(1) Angebote der Verwenderin erfolgen frei bleibend und sind unverbindlich, es sei denn sie werden ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet. Soweit durch Auftrags\u00e4nderung seitens des Kunden eine Kosten\u00e4nderung entsteht, passt die Verwenderin ihr Angebot entsprechend an.<\/p>\n<p>(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbest\u00e4tigung bzw. schriftliche Annahmeerkl\u00e4rung durch die Verwenderin zu Stande oder aber mit der Zusendung der bestellten Ware an den Kunden. Auftragsbest\u00e4tigungen, Lieferscheine und sonstige Best\u00e4tigungsschreiben durch die Verwenderin werden vom Kunden als inhaltlich richtig anerkannt, es sei denn, er widerspricht diesen in Textform unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von vier Werktagen ab Zugang. Mit der Bestellung eines Werkes oder einer Ware erkl\u00e4rt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Die Verwenderin ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihr anzunehmen.<\/p>\n<p>(3) Ma\u00dfe, Abbildungen und Zeichnungen dienen allein der Vorinformation des Kunden und bed\u00fcrfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung durch die Verwenderin. Angaben \u00fcber Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Produkte dienen der Illustration und sind nicht verbindlich. Technisch notwendige oder zweckm\u00e4\u00dfige \u00c4nderungen der Produkte bleiben vorbehalten.<\/p>\n<p>(4) M\u00fcndliche Abreden und nachtr\u00e4gliche Vertrags\u00e4nderungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich best\u00e4tigt werden, dies gilt insbesondere auch f\u00fcr Beschaffenheitsangaben und zugesicherte Eigenschaften.<\/p>\n<p>(5) Soweit im Einzelnen nichts anderes ausdr\u00fccklich vereinbart ist, gelten f\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis in allen technischen Fragen die einschl\u00e4gigen DIN-Normen.<\/p>\n<p>(6) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung der Verwenderin durch ihre Zulieferer. Dies gilt nur f\u00fcr den Fall, dass die Nichtlieferung von der Verwenderin nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgesch\u00e4fts mit deren Zulieferer. Der Kunde wird \u00fcber die Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung unverz\u00fcglich informiert. Die Gegenleistung wird unverz\u00fcglich zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p><strong>3. Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Alle Preise werden bei Auftragsbest\u00e4tigung nach der g\u00fcltigen Preisliste der Verwenderin berechnet, sofern etwas Abweichendes nicht vereinbart ist oder sich unmittelbar aus der Auftragsbest\u00e4tigung ergibt. Sie verstehen sich ab dem Lager der Verwenderin, zuz\u00fcglich Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer.<\/p>\n<p>(2) Rechnungen sind nach Zugang beim Rechnungsempf\u00e4nger, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig. Technisches Personal, Fahrer und Servicemitarbeiter sind nicht zum Inkasso berechtigt.<\/p>\n<p>(3) Soweit gesonderte Zahlungsfristen vertraglich vereinbart wurden, sind diese nur eingehalten, wenn der zu zahlende Betrag der Verwenderin zum F\u00e4lligkeitstermin zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n<p>(4) Bei Zahlungen durch \u00dcberweisung, Scheck oder Wechsel gilt der Wertstellungstag als Stichtag des Eingangs. Schecks und Wechsel werden von der Verwenderin nur nach besonderer Vereinbarung und nur erf\u00fcllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.<\/p>\n<p>(5) \u00dcberschreitet der Kunde das Zahlungsziel, beh\u00e4lt sich die Verwenderin vor, Verzugsschaden geltend zu machen. Der Kunde hat w\u00e4hrend des Verzugs die Geldschuld in H\u00f6he von neun Prozentpunkten \u00fcber dem jeweils g\u00fcltigen Basiszinssatz zu verzinsen.<\/p>\n<p>(6) Kommt der Kunde Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgem\u00e4\u00df nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden der Verwenderin andere Umst\u00e4nde bekannt, die die Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden infrage stellen, so ist diese berechtigt, die gesamte Restschuld f\u00e4llig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. In diesen F\u00e4llen kann die Verwenderin auch ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zur\u00fccktreten, soweit der Vertrag noch nicht erf\u00fcllt ist.<\/p>\n<p>(7) Vor Zahlung f\u00e4lliger Rechnungsbetr\u00e4ge aus der gesamten Gesch\u00e4ftsbeziehung ist die Verwenderin zu keiner weiteren Leistung verpflichtet. Eingehende Zahlungen kann die Verwenderin zun\u00e4chst auf noch offenstehende \u00e4ltere Forderungen gegen den Kunden verrechnen. Soweit f\u00fcr diese bereits Zinsbelastungen entstanden sind, ist die Verwenderin berechtigt, die Zahlungen zun\u00e4chst auf die Zinsen und Kosten und sodann erst auf die Hauptforderung anzurechnen (\u00a7 367 BGB).<\/p>\n<p>(8) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt wurden oder durch die Verwenderin anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur aus\u00fcben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p><strong>4. Lieferung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Liefertermine und-fristen sind nur verbindlich, wenn dies ausdr\u00fccklich vereinbart oder von der Verwenderin schriftlich best\u00e4tigt wurde. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbest\u00e4tigung und nach Kl\u00e4rung der technischen Fragen, dem Eingang vom Kunden zu stellender Unterlagen und Pl\u00e4ne sowie vorbehaltlich der fristgerechten Zahlung durch den Kunden.<\/p>\n<p>(2) Die Lieferfristen verstehen sich ab Werk.<\/p>\n<p>(3) Unvorhersehbarer Ereignisse wie h\u00f6herer Gewalt, Liefer-oder Transportverz\u00f6gerungen oder Arbeitsk\u00e4mpfe entbinden die Verwenderin f\u00fcr ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung, soweit sie nicht von dieser zu vertreten sind. Lieferfristen verl\u00e4ngern sich um die Dauer der St\u00f6rung. Falls die St\u00f6rung l\u00e4nger als 6 Monate dauert, k\u00f6nnen beide Parteien vom Vertrag zur\u00fccktreten. Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden bestehen insoweit nicht. Dem Kunden wird der Beginn und das m\u00f6gliche Ende derartiger Umst\u00e4nde unverz\u00fcglich mitgeteilt.<\/p>\n<p>(4) Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder hat er sonst eine Verz\u00f6gerung der Absendung zu vertreten, kann die Verwenderin die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden lagern. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Abnahme der Produkte kann die Verwenderin vom Vertrag zur\u00fccktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Weitere Rechte bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(5) Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht mit der \u00dcbergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden \u00fcber. Der \u00dcbergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.<\/p>\n<p>(6) Die Verwenderin ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Teillieferungen zur\u00fcckzuweisen, es sei denn, diese sind f\u00fcr ihn aufgrund der Natur des Schuldverh\u00e4ltnisses bzw. aufgrund der Beschaffenheit der Sache oder ihres Verwendungszwecks unzumutbar. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung in Verzug ist, ruht die Lieferverpflichtung der Verwenderin.<\/p>\n<p><strong>5. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Verwenderin beh\u00e4lt sich das Eigentum an der Ware bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises vor.<\/p>\n<p>(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs-und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelm\u00e4\u00dfig durchzuf\u00fchren. Der Kunde ist verpflichtet, der Verwenderin einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pf\u00e4ndung, sowie etwaige Besch\u00e4digungen oder die Vernichtung der Ware unverz\u00fcglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde der Verwenderin unverz\u00fcglich anzuzeigen. Die Verwenderin ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieser Bestimmung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die Ware heraus zu verlangen.<\/p>\n<p>(3) Der Kunde darf die Produkte nur im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang unter Vereinbarung eines entsprechenden Eigentumsvorbehaltes ver\u00e4u\u00dfern, wobei er der Verwenderin bereits hiermit die daraus resultierenden Forderungen in H\u00f6he der offenen Forderungen der Verwenderin sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt abtritt. Diese Befugnis ist widerruflich. Die Verwenderin beh\u00e4lt sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt und in Zahlungsverzug ger\u00e4t.<\/p>\n<p>(4) Der Kunde darf die Ware weder verpf\u00e4nden noch zur Sicherung \u00fcbereignen.<\/p>\n<p>(5) Bei Verarbeitung oder Verbindung der Produkte \u00fcbertr\u00e4gt der Kunde schon jetzt in H\u00f6he des Preises des Vorbehaltsproduktes das Eigentum zur Sicherheit an die Verwenderin und verwahrt den Gegenstand unentgeltlich f\u00fcr diese. Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware \u00fcbernimmt der Kunde f\u00fcr die Verwenderin, ohne dass der Verwenderin daraus Verpflichtungen entstehen. Erfolgt eine Verarbeitung mit der Verwenderin nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden, so erwirbt die Verwenderin an der neuen Sache das Miteigentum im Verh\u00e4ltnis zum Wert der von der Verwenderin gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen der Verwenderin nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden vermischt ist.<\/p>\n<p>(6) Soweit der Wert der Sicherheiten der Verwenderin den Nennwert der offenen Forderungen um mehr als 20 % \u00fcbersteigt, wird diese auf Verlangen Sicherheiten freigeben.<\/p>\n<p>(7) Soweit die Verwenderin ihr Eigentum an unter Vorbehaltseigentum gelieferten Produkten dadurch verliert, dass diese wesentliche Bestandteile eines Grundst\u00fccks oder eines Geb\u00e4udes wurden, kann sie bis zur Bezahlung s\u00e4mtlicher, auch der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung die gelieferten Produkte auf Kosten des Kunden vom Grundst\u00fcck oder Geb\u00e4ude entfernen und einlagern. Mit der Trennung von Grundst\u00fcck oder Geb\u00e4ude werden diese Gegenst\u00e4nde wieder Eigentum der Verwenderin. Der Kunde ist verpflichtet, etwa bestehende Pfandrechte oder sonstige Berechtigungen Dritter unverz\u00fcglich mitzuteilen und abzul\u00f6sen sowie auch im \u00dcbrigen f\u00fcr die Wiederbeschaffung des lastenfreien Eigentums der Verwenderin Sorge zu tragen.<\/p>\n<p>(8) Der Kunde ist verpflichtet, die unter Vorbehalt des Eigentums gelieferten Produkte oder die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung hieraus entstehenden Gegenst\u00e4nde gegen alle \u00fcblichen Risiken, insbesondere Feuer-, Einbruchs-und Wassergefahren ausreichend zu versichern und sie pfleglich zu behandeln.<\/p>\n<p><strong>6. M\u00e4ngelhaftung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Kunde muss die Lieferung sofort nach Erhalt \u00fcberpr\u00fcfen und etwaige Beanstandungen sowie offene oder versteckte M\u00e4ngel der Verwenderin gegen\u00fcber unverz\u00fcglich schriftlich anzeigen, sp\u00e4testens innerhalb einer Woche nach Erhalt bzw. nach Entdeckung. Der Kunde verliert M\u00e4ngelhaftungs-und Ersatzanspr\u00fcche hinsichtlich fehlender garantierter Eigenschaften, wenn er die Lieferung nicht sofort nach Erhalt, sp\u00e4testens vor Bearbeitung, Verbrauch, Gebrauch, Einbau oder Weiterver\u00e4u\u00dferung \u00fcberpr\u00fcft und der Verwenderin Beanstandungen nicht innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilt. Nach Ablauf dieser Fristen bzw. sp\u00e4testens 12 Monate nach Lieferung bzw. Abnahme sind s\u00e4mtliche M\u00e4ngelhaftungs-und Schadensersatzanspr\u00fcche ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem\u00e4\u00df \u00a7 438 Abs.1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen f\u00fcr Bauwerke), \u00a7 428 Abs. 3 BGB (arglistiges Verschweigen), \u00a7 479 Abs. 1 BGB (R\u00fcckgriffsanspruch) und \u00a7 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baum\u00e4ngel) l\u00e4ngere Fristen vorsieht. Zur Fristwahrung gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast f\u00fcr s\u00e4mtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere f\u00fcr den Mangel selbst, f\u00fcr den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und f\u00fcr die Rechtzeitigkeit der M\u00e4ngelr\u00fcge.<\/p>\n<p>(2) Die Verwenderin leistet f\u00fcr berechtigte M\u00e4ngelanspr\u00fcche zun\u00e4chst nach ihrer Wahl Gew\u00e4hr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Ersetzte Teile gehen in ihr Eigentum \u00fcber, soweit sie sich nicht schon in deren Eigentum befanden. Sofern die Verwenderin die Erf\u00fcllung ernsthaft und endg\u00fcltig verweigert, die Beseitigung des Mangels und Nacherf\u00fcllung wegen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Kosten verweigert, die Nacherf\u00fcllung fehlschl\u00e4gt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages (R\u00fccktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschr\u00e4nkung statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringf\u00fcgigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringf\u00fcgigen M\u00e4ngeln, steht dem Kunden jedoch kein R\u00fccktrittsrecht zu. W\u00e4hlt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherf\u00fcllung den R\u00fccktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. W\u00e4hlt der Kunde nach gescheiteter Nacherf\u00fcllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschr\u00e4nkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Verwenderin die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht, soweit die gelieferten Produkte wegen nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Wartung und Reinigung, wegen Besch\u00e4digung, unsachgem\u00e4\u00dfer Benutzung, Behandlung oder Reparatur defekt sind. F\u00fcr Fremderzeugnisse oder Fremdprodukte, die mit Lieferungen und Leistungen der Verwenderin verbunden werden oder gemeinsam mit diesen Produkten eingesetzt werden, sind M\u00e4ngelanspr\u00fcche oder Schadenersatzanspr\u00fcche gegen diese ausgeschlossen, wobei sie diejenigen Haftungsanspr\u00fcche an den Kunden abtritt, die ihr dem Lieferanten der Fremdlieferung gegen\u00fcber zustehen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen \u00fcbernimmt die Verwenderin keine M\u00e4ngelhaftung f\u00fcr die Funktionsf\u00e4higkeit ihrer Lieferungen und Leistungen, sofern diese durch den Kunden mit Fremdprodukten verbunden oder gemeinsam mit diesen betrieben werden. Erh\u00e4lt der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist die Verwenderin lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Montage entgegensteht.<\/p>\n<p>(3) Hat der Kunde die bei Gefahr\u00fcbergang mangelhafte Ware gem\u00e4\u00df ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, kann er von der Verwenderin gem\u00e4\u00df \u00a7 439 Abs. 2 BGB Aufwendungsersatz f\u00fcr das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder nachgelieferten mangelfreien Ware (so genannte Aus- und Einbaukosten) nur nach Ma\u00dfgabe der folgenden Bestimmungen verlangen.<\/p>\n<p>(4) Erforderlich im Sinne des \u00a7 439 Abs. 3 BGB sind nur solche Aus- und Einbaukosten, die den Aus- und Einbau bzw. das Anbringen identischer Produkte betreffen, auf Grundlage markt\u00fcblicher Konditionen entstanden sind und der Verwenderin vom Kunden durch Vorlage geeigneter Belege mindestens in Textform nachgewiesen werden. Der Kunde ist nicht berechtigt einen Vorschuss f\u00fcr Aus- und Einbaukosten zu verlangen. Weiterhin ist es dem Kunden nicht gestattet, mit Aufwendungsersatzanspr\u00fcchen f\u00fcr Aus- und Einbaukosten einseitig ohne Einwilligung der Verwenderin gegen Kaufpreisforderungen oder anderweitige Zahlungsanspr\u00fcche aufzurechnen. Forderungen des Kunden, die \u00fcber die erforderlichen Aus- und Einbaukosten hinausgehen, insbesondere Kosten f\u00fcr mangelbedingte Folgesch\u00e4den wie z.B. Mehrkosten f\u00fcr Ersatzbeschaffungen sind im Rahmen der Nacherf\u00fcllung gem\u00e4\u00df \u00a7 439 Abs. 3 BGB nicht zu ersetzen, da diese keine Aus- und Einbaukosten darstellen.<\/p>\n<p>(5) Die Verwenderin ist berechtigt, den Aufwendungsersatz zu verweigern, wenn die geltend gemachten Aufwendungen im Sinne des \u00a7 439 Abs. 3 BGB im Einzelfall, vor allem im Verh\u00e4ltnis zum Kaufpreis der Ware in mangelfreiem Zustand und unter Ber\u00fccksichtigung der Bedeutung der Vertragswidrigkeit, unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sind. Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die geltend gemachten Aufwendungen einen Wert i.H.v. 150 % des Kaufpreises der Ware in mangelfreiem Zustand oder 200 % des mangelbedingten Minderwertes der Ware \u00fcbersteigen.<\/p>\n<p>(6) Anspr\u00fcche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, sind insoweit ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erh\u00f6hen, weil der Gegenstand der Lieferung nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch der Ware. Dies gilt entsprechend f\u00fcr Aufwendungsersatzanspr\u00fcche gem\u00e4\u00df \u00a7 445a BGB (R\u00fcckgriff des Verk\u00e4ufers), vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsg\u00fcterkauf.<\/p>\n<p>(7) Der Kunde wird die Verwenderin unverz\u00fcglich \u00fcber einen bei einem Vertragspartner eingetretenen Gew\u00e4hrleistungsfall informieren. R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche des Kunden gegen die Verwenderin als Lieferant gem\u00e4\u00df \u00a7 445 a BGB (R\u00fcckgriff des Verk\u00e4ufers) bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine \u00fcber die gesetzlichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.<\/p>\n<p>(8) Der Kunde hat der Verwenderin bei unberechtigten M\u00e4ngelr\u00fcgen die dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen. Dies gilt allerdings nur sofern der Kunde erkannt oder fahrl\u00e4ssig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache f\u00fcr die von ihm beanstandete Erscheinung in seinem Verantwortungsbereich liegt.<\/p>\n<p>(9) Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit und bei einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung der Verwenderin. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/p>\n<p><strong>7. Haftung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Bei leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen haftet die Verwenderin nicht, im \u00dcbrigen beschr\u00e4nkt sich deren Haftung auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen der Verwenderin.<\/p>\n<p>(2) Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen betreffen nicht Anspr\u00fcche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschr\u00e4nkungen nicht bei der Verwenderin zurechenbaren K\u00f6rper- und Gesundheitssch\u00e4den oder bei zurechenbarem Verlust des Lebens des Kunden.<\/p>\n<p>8 Allgemeine Bestimmungen<\/p>\n<p>(1) \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n<p>(2) Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen ber\u00fchrt die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese unter Ber\u00fccksichtigung der sonstigen Bestimmungen durch eine g\u00fcltige Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nahesten kommen.<\/p>\n<p>(3) Die rechtliche Beurteilung der Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regelt sich ausschlie\u00dflich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden formalen und materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht sowie internationaler Handelsbestimmungen (CISG).<\/p>\n<p>(4) Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr alle Anspr\u00fcche und Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsverh\u00e4ltnis ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, der Firmensitz der Verwenderin, mit der Ma\u00dfgabe, dass die Verwenderin den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingung von menbaa Automobiltechnik GmbH Stand: 01.06.2018 1. 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